Archiv fuer März, 2013

Mrz
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Das neue Weinbezeichnungsrecht



Eine neue EU-Weinmarktordnung gilt ab dem 01.08.2009 und führt ? spätestens seit Ablauf der Übergangsfristen, d.h. ab August 2012 ? zu erheblichen Veränderungen für Winzer und Weinkäufer.
Peter Gebler, Seminarleiter an der Dt. Wein- und Sommelierschule in Koblenz informierte deshalb im Weinkollegium über das neue Weinbezeichnungsrecht.
Kollege W. Zimmer berichtet im Nachfolgenden darüber:
?Das Weinbezeichnungsrecht, meist auch nur Weinrecht genannt, betrifft im Wesentlichen die Vorschriften für die Angaben auf den Etiketten der Weinflaschen; aber auch Aspekte des Weinbaus und der Kellertechnik.
Beim Weinbezeichnungsrecht sind zwei Systeme zu unterscheiden: das Romanische und das Germanische System. Während das Romanische System in den südeuropäischen Weinbauländern Frankreich, Italien, Spanien, Portugal gilt, wird das Germanische System im Wesentlichen in Deutschland Lind in Österreich praktiziert.
Beim Romanischen System wird relativ wenig vom Staat bestimmt, die meisten Regelungen werden von regionalen Winzerverbänden beschlossen. Hier werden nicht nur die geographischen Grenzen der Anbaugebiete, sondern auch ein ?Leitstil“ für jedes Anbaugebiet Festgelegt. Maßgebend dafür ist die Erfahrung, welcher Weinstil sich im Anbaugebiet am besten ausgebildet hat. Wer davon profitieren will, muss seine Weine der entsprechenden Qualität und Stilistik produzieren. Sofern er dies nicht will, darf er nur weniger hoch angesehene Bezeichnungen verwenden. In diesem System werden typische Parameter festgelegt, u.a. Rebsorte, Alkoholgehalt, Farbe, Ausbau, Lagerzeit.
Das Germanische System, das auch in Luxemburg und der Ostschweiz angewendet -wird, ist weniger umfassend. Neben den gewissen Vorgaben für die den Rebsorten kann der Winzer selbst abschätzen, welche anderen Parameter er angeben will.
In Überseeländern wird das Weinrecht vom EU-Recht bestimmt, da praktisch alle Länder ihren Wein nach Europa exportieren wollen. In Australien und Südafrika gilt das gleiche Recht wie in der EU. In der Neuen Weit stehen meist die Angaben über Rebsorte und Produzent im Vordergrund.
Im Anschluss an diese allgemeine Einführung erläuterte der Referent die einzelnen Vorgaben der EU-Weinmarktordnung und die länderspezifischen Begriffe. Hier ist für uns besonders bemerkenswert, dass das Neue EU-Recht nur noch drei Kategorien für Wein vorsieht: Tafelwein, Landwein und Qualitätswein. Aus deutscher Sicht wäre die bisherige Unterteilung in vier Landwein Kategorien: Tafelwein, Landwein, Qualitätswein, Qualitätswein mit Prädikat besser, da beim Qualitätswein der Most angereichert werden darf, beim Qualitätswein mit Prädikat jedoch nicht.
Die anschließenden Erläuterungen der einzelnen für die Winzer verpflichtenden und zusätzlich erlaubten Angaben zu den Weinen, die auf den Etiketten der Weinflaschen aufgeführt werden müssen/können, wurden von den Teilnehmern mit großem Interesse aufgenommen und führten zu vielen Zusatzfragen.?
Willi Zimmer